Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 01.05.2024 die Auswertung der Gartenbegehung vorgenommen.
Daraus resultierend wurden Schritte eingeleitet die zur Beseitigung von festgestellten Mängeln beitragen. Kernpunkt ist die Verbesserung bzw. Nutzung des Gartens entsprechend unserer Garten- und Laubenordnung. Bei der Begehung wurden in 21 Fällen Mängel in der kleingärtnerischen Nutzung festgestellt. Diese beinhalten die Nichteinhaltung der 1/3 Regelung, die mangelnde Pflege der Parzelle einschließlich der fehlenden generellen Bewirtschaftung. Alle betroffenen Gartenfreunde wurden schriftlich bzw. Vorort aufgefordert ihren Pflichten nachzukommen. Bei der Einhaltung der Laubenordnung (Terrassenüberdachung und Aufstellen von Gewächshaus) wurden 3 Verstöße registriert. Auch hier erfolgte die schriftliche Aufforderung nach Rückbau bzw. Antragstellung vorzunehmen.
Andrea Deil
Fachberater kleingärtnerische Nutzung