Die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen* ist in der gesamten Kleingartenanlage nicht gestattet.

Die Einspeisung in das Netz des KGV ist strikt untersagt. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

*Balkonkraftwerke etc. – Anlagen bestehend aus Solarmodulen mit oder ohne Speicher mit oder ohne Einspeisevorrichtung. Solar-Leuchten sind von dieser Regelung ausgenommen.