Photovoltaikanlagen in Kleingärten nicht gestattet

 

Mit der neuen Rahmengartenordnung bestehen auch in diesem Punkt nun klare Vorgaben.

Solaranlagen und Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung sind in Kleingärten nicht gestattet. Ausschließlich der Gebrauch von Thermo-Solaranlagen bis zu einer Größe von 2,00 m² zur Erwärmung von Brauchwasser ist zulässig.

Die entsprechende Information der Verbandes findet ihr hier.