Mit der neuen Rahmengartenordnung bestehen auch in diesem Punkt nun klare Vorgaben.
Solaranlagen und Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung sind in Kleingärten nicht gestattet. Ausschließlich der Gebrauch von Thermo-Solaranlagen bis zu einer Größe von 2,00 m² zur Erwärmung von Brauchwasser ist zulässig.
Die entsprechende Information der Verbandes findet ihr hier.
